Häufige Fragen:
Das KKS-Portfolio bietet ein breites Spektrum an hochwertigen und wirksamen Abwehrprodukten, sowohl für Behörden, als auch für Privatpersonen. Einsatz und Wirkweise sind dabei wichtige Informationen im Umgang mit diesen Produkten. Sie haben Fragen? Hier auf dieser Seite haben wir einige Antworten für Sie zusammengefasst. Falls Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren.
Wer darf Abwehrsprays kaufen und mit sich führen?
Unsere Reizstoffsprühgeräte mit dem chemisch hergestellten Wirkstoff CS (2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) dürfen in der BRD von Privatpersonen offiziell zur Personenabwehr eingesetzt werden. Der Umgang mit unseren Tränengassprays ist in Deutschland, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Waffengesetzes, auch schon Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt.
Ungeachtet dessen wird das Führen von jeglichen Abwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet. Es ist auch üblich, dass Sie Ihr Abwehrspray auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerten, Festivals oder in Nachtclubs am Eingang zeitweise abgeben müssen, da hier die Missbrauchsgefahr zu hoch ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim Veranstalter.
In welchen Situationen ist Pfefferspray erlaubt?
Reizstoffsprühgeräte mit dem biologischen Wirkstoff OC (Oleoresin Capsicum) dürfen in der BRD von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden (Tierabwehrspray). Sie können auch ohne Altersbeschränkung von jedermann erworben werden. Das bedeutet, Sie dürfen Pfefferspray nur mit sich führen, um es zum Eigenschutz ausschließlich gegen gefährliche Tiere anzuwenden. Dieser Verwendungszweck unterliegt nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften. Im Falle eines gefährlichen Angriffs, direkt mit dem Pfefferspray auf die Augen und Schnauze des angreifenden Tieres zielen, um den Angriff abzuwehren. KKS Pfeffersprays haben keine bekannten Nebenwirkungen und verhindern dauerhafte Verletzungen des Tieres, wie sie zum Beispiel durch Stichwaffen oder sonstige körperliche Gewalt entstehen könnten. Der Einsatz von Pfeffersprays gegen Menschen ist als gefährliche Körperverletzung strafbar. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie zum Beispiel Notwehr vorliegt.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Inertsprays (Trainingssprays). In Ihnen ist kein Reizstoff enthalten.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Inertsprays (Trainingssprays). In Ihnen ist kein Reizstoff enthalten.
Wann ist der Einsatz von CS-Abwehrspray erlaubt?
CS-Abwehrsprays dürfen nur in Notwehr eingesetzt werden. Sie enthalten den Wirkstoff CS und sind in Deutschland offiziell zur Personenabwehr zugelassen. KKS CS-Abwehrsprays sind nach den Vorschriften und Verordnungen des Waffengesetzes geprüft, waffenscheinfrei zum freien Verkauf ab 14 Jahren zugelassen und mit dem BKA-Prüfzeichen „BKA 17r“ registriert. Sollten Sie sich gegen rechtswidrige Angriffe verteidigen müssen, zielen Sie direkt auf das Gesicht des Täters, um Ihn kampfunfähig zu machen. KKS CS-Abwehrsprays haben keine bekannten Nebenwirkungen und verhindern dauerhafte Verletzungen beim Angreifer, wie Sie zum Beispiel durch Stichwaffen oder sonstige körperliche Gewalt entstehen können.
Wie hoch ist die Wirkstoff-Konzentration der KKS CS-Abwehrsprays?
Unsere CS-Abwehrsprays enthalten den Wirkstoff CS (Ortho-Chlorbenzylidenmalondinitril). Das klassische Tränengas wird nach seinen Entdeckern Ben B. Corson und Roger W. Stoughton (1928) auch CS genannt. In der von uns eingesetzten Aerosolform wird durch die Feinstverteilung des Reizstoffes bereits bei geringer Dosierung eine kampfunfähig machende Wirkung erzielt. Die Konzentration liegt daher im unbedenklichen Bereich von unter 1%. Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Reizstoff garantiert die hohe Wirksamkeit. Nur eine sorgfältig aufeinander abgestimmte Struktur aller Bestandteile garantiert die geforderte Wirkung im Einsatz ohne Risiko für Person und Umwelt.
Gibt es einen Unterschied zwischen frei verkäuflichen Produkten und Abwehrsprays im Polizeieinsatz?
Abwehrsprays für Polizei und Behörden fallen unter das Waffengesetz (WaffG). Sie dürfen nur an Berechtigte im Sinne des §55 Abs.1 WaffG abgegeben werden, wie z.B. an die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Inhaltsstoffe und sonstigen Eigenschaften dieser RSG (Reizstoffsprühgeräte) werden durch spezielle Richtlinien definiert.
Frei verkäufliche Abwehrsprays für den Zivilmarkt sind entweder als Tierabwehrspray gekennzeichnet oder tragen das „BKA 17r“ Prüfzeichen. Da es für die am Zivilmarkt erhältlichen Tierabwehrsprays keine Vorgaben gibt, unterscheiden sich diese in der chemischen Zusammensetzung von Abwehrsprays für Polizei und Behörden. Aber selbstverständlich sind auch unsere zivilen Produkte in ihrer Wirkung so konzipiert, dass Sie als Endnutzer stets ein sehr effektives und sicheres Abwehrspray erwerben.
Frei verkäufliche Abwehrsprays für den Zivilmarkt sind entweder als Tierabwehrspray gekennzeichnet oder tragen das „BKA 17r“ Prüfzeichen. Da es für die am Zivilmarkt erhältlichen Tierabwehrsprays keine Vorgaben gibt, unterscheiden sich diese in der chemischen Zusammensetzung von Abwehrsprays für Polizei und Behörden. Aber selbstverständlich sind auch unsere zivilen Produkte in ihrer Wirkung so konzipiert, dass Sie als Endnutzer stets ein sehr effektives und sicheres Abwehrspray erwerben.
Wie sollte man Abwehrsprays lagern?
Abwehrsprays sollten immer für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Die Treibgase in in den Sprühdosen sind leicht entzündlich. Daher sollten die Abwehrsprays immer vor direkter Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C geschützt werden. Die Dosen vor Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flamen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flammen oder andere Zündquellen sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf der jeweiligen Spraydose.
Was ist beim Verfallsdatum zu beachten?
Wir geben eine Werksgarantie von 3 Jahren auf unsere Abwehrsprays. In dieser Zeit gewähren wir die volle Funktion und Wirksamkeit unserer Produkte. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch Mikroleckagen im Ventilsystem Druckverluste auftreten können. Um eine sichere Wirkung und einwandfreie Funktion zu gewährleisten, empfehlen wir die Abwehrsprays nach Ablauf der Verbrauchszeit gegen neue Geräte bzw. Patronen zu tauschen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf dem Dosenboden.
Leere oder abgelaufene Spraydosen entsorgen?
Vollkommen entleerte Sprühdosen können Sie Ihrem Hausmüll oder gegebenenfalls der Wertstoffsammlung beifügen. Volle Sprühdosen müssen als Sondermüll entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden (z.B. Schadstoffmobil).
Erste Hilfe bei Kontakt mit Abwehrspray?
Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. Keine Cremes oder Salben auftragen. Der Aufenthalt an frischer Luft wird empfohlen. Notfalls Arzt konsultieren.
Unter der Rubrik VESK RSG TRAINING bieten wir auch Neutralisatoren an. ►